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In den letzten Jahren sind Betriebe aus der Gastronomie immer mehr in den Fokus der Finanzbehörden gerückt. Dadurch sind auch Schritt für Schritt die Anforderungen, an Kassensysteme wie Registrierkassen oder  Kassenprogramme für Computersysteme, gestiegen. Die aktuellen Versionen von Bistro-Cash erfüllen im Moment die wichtigsten Kriterien der Finanzbehörden. Aber natürlich gibt es immer wieder mal Einzelfälle, wo einzelne Finanzämter Regeln anders interpretieren bzw. auslegen oder kurzfristig neue Regeln definiert werden, die dann erst mal in Bistro-Cash berücksichtig werden müssen. Aber natürlich sind wir stets bemüht, unsere Kassensoftware Bistro-Cash immer auf dem aktuellsten Anforderungsstand zu halten. Sollte es aber mal zu Fragen von Seiten des Finanzamtes kommen, werden wir diese Herausforderung gerne, soweit machbar, schnellstmöglich meistern. Für Anfragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Eine Antwort auf eine Frage die uns immer wieder gerne gestellt wird vom Finanzamt vorne weg, nein der Nutzer kann mit den Funktionen die Bistro-Cash zur Verfügung stellt, keine Datenveränderung zu seinem Gunsten vornehmen. Somit gibt es in Bistro-Cash keine Möglichkeit Daten „verschwinden“ zu lassen oder Sie zum eigenen finanziellen Vorteil zu verändern, zumindest ist dass der Fall, solange der Nutzer nicht externe unerlaubte Mittel einsetzt!